Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2

WAS* WANN* WO*

Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2

Wer – ausgenommen der Tage 31.12. und 01.01. – innerhalb unseres Amtsbereiches für einen besonderen Anlass ein Feuerwerk zünden möchte, benötigt von Seiten des Landkreises Nordwestmecklenburg eine Genehmigung!

Weitere Informationen sowie auch das entsprechende Antragsformular / mit einer Fristsetzung von 14 Tagen / finden Sie im Internet unter dem Stichwort: NWM – Sprengstoffwesen.

https://www.nordwestmecklenburg.de/de/datei/download/id/10225,1105,1/formular-10225_1105_1.pdf

 

Silke Kleine
Amt für Ordnung & Soziales