Auf Spiel- und Bolzplätzen sind Hunde untersagt!

Auf Spiel- und Bolzplätzen sind Hunde untersagt!

~   § 6 (2) Amtsverordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
im Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinenvom 17.10.2005   ~

  Aktuell aus der Amtsverwaltung     

Wer s/einen Hund ausführt, hat dafür Sorge zu tragen, dass dieser seine Notdurft nicht auf öffentlichen Flächen verrichtet.
Bei Verunreinigungen ist der Halter/Führer des Tieres zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet.
Wem Hundekot stinkt: Bitte den Halter ansprechen und diesen auf seine Beseitigungspflicht hinweisen. In hartnäckigen Fällen in schriftlicher Form das Amt informieren.

S. Kleine, Amt für Ordnung und Soziales