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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin

Gemäß § 9 Absatz 3 Satz 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern gebe ich Folgendes bekannt:

Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen im Zuständigkeitsbereich des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen wurde

Frau Carolin Koch

zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin gewählt.

gez. Joachim Wölm Amtsvorsteher
Dorf Mecklenburg, den 11.02.2025